Dabei handelt es sich um Begleithundeprüfungen(BH/VT), IPO (Internationale Prüfungsordnung), Zuchttauglichkeitsprüfungden (ZTP)

BH/IPO Prüfung am 26.10.2024

Veranstaltungsort: Gelände des Schäferhundeverein Buchloe - Eschenlohstrasse 19, 86807 Buchloe

Richter: Anton Spindler

Helfer: Thomas Fischer

Anmeldeschluss: 18.10.2024

Anmeldung: Jürgen Trebbin - jurgentrebbin@gmail.com

Anmeldeformular 

 

Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) am 16.11.2024

Veranstaltungsort: Gelände des Schäferhundeverein Bad Wörishofen - Am oberen Hart, 86825 Bad Wörishofen

Richter: Anton Spindler

Helfer: Alexander Posselt

Anmeldeschluss: 08.11.2024

Anmeldung: Thomas Fischer - thomas-fischer89@gmx.de

Anmeldeformular 

ZTP-Trainings: Termine werden noch bekannt gegeben.

 

Hier wird der Hund auf seine Alltagstauglichkeit überprüft. Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam.

Ein BH ist die kleinste Hundesportprüfung und dient als Grundlage für weitere Prüfungen und Aktivitäten im Hundesportbereich. Wer zum Beispiel eine Teilnahme an Hundesportwettkämpfen in den Bereichen Agility, Obedience, IPO, Fährten oder der Rettungshundearbeit anstrebt, muss dafür eine bestandene Begleithundeprüfung vorlegen.

Aber auch für Hundebesitzer ohne sportliche Ambitionen können das Ablegen der BH und besonders die Vorbereitung darauf sinnvoll sein. In einem Begleithundekurs, lernen die Hunde neben den grundlegenden Kommandos wie Sitz, Platz oder bei Fuß, eine ordentliche und entspannte Leinenführigkeit sowie das Warten und Alleinbleiben. Die Übungen, die nicht nur auf dem Hundeübungsplatz, sondern auch außerhalb im Park oder auf belebten Straßen stattfinden, dienen dazu, den Hund zu einem gehorsamen, verlässlichen und gelassenen Begleiter auszubilden.

Eine erfolgreiche Begleithundeprüfung bescheinigt Ihnen und Ihrem Hund, dass Sie ein gutes Team sind und dass Sie im gemeinsamen Alltag gut miteinander auskommen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?

Grundsätzlich können alle Hunde, egal welchen Alters, welcher Größe, ob Rassehund oder Mischling, für eine Begleithundeprüfung angemeldet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
  2. Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können.
  3. Der Hund muss geimpft sein.
  4. Der Hundeführer muss Mitglied in einem Verein sein, dessen Dachverband der FCI angehört.
  5. Der Hundeführer muss eine Haftpflichtversicherung besitzen.
  6. Der Hundeführer muss einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser kann ggf. auch im Rahmen der Prüfung erbracht werden (s.u.).

Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst - das sind die drei Elemente des Vielseitigkeitssports. Es ist die älteste Hundesportart überhaupt und verlangt den Hunden sehr viel ab.

  1. Fährtenarbeit: bei der Fährtenarbeit gilt es, 400 bis 800 Schritt lange Fährten zu verfolgen und bis zu drei Gegenstände zu erkennen und anzuzeigen/zu verweisen.
  2. Unterordnung: in verschiedenen Übungen soll der Hund zeigen, dass er freudig, exakt, schnell und aufmerksam die Hörzeichen des Hundeführers ausführt. Das umfasst Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz-, Platz- und Stehkommandos aus der Bewegung sowie Apportierübungen.
  3. Schutzdienst: mit der dritten Abteilung wird die Vielseitigkeitsprüfung komplett. Hier wird der Gehorsam des Hundes in Grenzfällen überprüft. Es beginnt mit dem Aufspüren des Scheintäters (Helfer). Danach folgen Situationen, in denen das Verhindern von Fluchtversuchen, das Bewachen oder das Verhindern eines Überfalls geübt wird. Ganz entscheidend für diese Arbeit mit dem Hund ist die Disziplin des Hundeführers und das Verhalten des Hundes. Vom Hund wird z.B. Ausgeglichenheit, Nervenstärke, Selbstbewusstsein, Belastbarkeit und gute Kommunikation mit dem Hundeführer verlangt.

Sinn und Zweck einer Zuchttauglichkeitsprüfung ist es - entsprechend dem Zuchtziel - den geeigneten Dobermann für die Zucht zu ermitteln und den ungeeigneten Hund von der Zucht auszuschließen.

Eine Teilnahme kann nur erfolgen, wenn alle Voraussetzungen zur ZTP-Zulassung erfolgt sind.

  1. Das Mindestalter der teilnehmenden Hunde ist 15 Monate.
  2. Der Eigentümer und der Hundeführer des Hundes müssen nachweislich Mitglieder im DV e.V. oder eines Mitgliedsvereins des IDC sein.
  3. Die Teilnehmer (Hund, Hundebesitzer, Hundeführer) müssen nachweislich haftpflichtversichert sein. Die Versicherungsnummern sind zur Prüfung mitzunehmen und im Schadensfall vorzulegen.
  4. Am Tag der Prüfung sind alle Unterlagen im Original dem ZR vorzulegen
    • Ahnentafel,
    • HD-Auswertung/Bericht,
    • vWD Zertifikat
    • Leistungskarte/-buch,
    • Originalnachweis d. bestandenen BH,
    • gfls. Zahnbescheinigung des HZW, (siehe IX 6)
    • bei Zweitvorführung der Original-ZTP-Bericht d. 1. Vorführung,
    • Genehmigung d. ZLBS zur ZTP b. Übernahme i.d. Dt. Zuchtbuch
    • Mitgliedsausweis Eigentümer/Hundeführer

Die genauen Regeln könnt ihr hier nachlesen.

Ab 01.03.2011 wird bei jeder ZTP im In- und Ausland von jedem teilnehmenden Hund eine Blutprobe entnommen um eine DNA Abstammungsnachweis/Abstammungsprofil zu erstellen. Die anfallenden Kosten sind bei der ZTP von dem Eigentümer/Besitzer an den amtierenden Richter zu begleichen. Die Blutprobe kann nur von dem amtierenden Zuchtrichter entnommen werden. Wird die Identität des Hundes nach erfolgter Analyse nicht bestätigt, wird die ZTP mit sofortiger Wirkung aberkannt. Über das Strafmaß entscheidet das Präsidium.

Abwicklung der Prüfung:

Der Hundeführer meldet sich beim Zuchtrichter an und hat ggf. die Vorstellung eines bislang zurück gestellten Hundes mitzuteilen.

  1. Überprüfung des Formwertes: Zuerst werden die Rüden und dann die Hündinnen geprüft, die Feststellungen des ZTP-ZRs sind in die Unterlagen (Zuchttauglichkeitsprüfungsbericht und Ahnentafel) einzutragen und vom Prüfungsleiter und ZR zu unterschreiben. Auch nicht bestandene Prüfungen sind in die Ahnentafeln einzutragen.
  2. Wesenserprobung: Ausschlussgründe sind in den Durchführungsbestimmungen näher bezeichnet. Aggressive, ängstliche und scheue Hunde sind von der Zucht auszuschließen.
  3. Feststellung und Bekanntgabe des Formwertes: Die Feststellung des Formwertes durch den DV-ZR wird in den ZTP-Prüfungsbericht eingetragen. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Teilnehmer einen Zuchttauglichkeitsprüfungsbericht des vorgeführten Hundes.

Ausländische Hunde:

Dobermänner aus dem Ausland können ebenfalls an der Zuchttauglichkeitsprüfung teilnehmen, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme It. Bestimmungen des DV e.V. gegeben sind:

  1. Eine Ahnentafel eines dem FCI angehörenden Klubs ist erforderlich.
  2. Bei ausländischen Hunden – sofern sie in das Deutsche Zuchtbuch übernommen wurden - muss die deutsche Ahnentafel im Original und die ZTP Genehmigung von der ZLBS.- dem ZR vorgelegt werden.
  3. Das Mindestalter der teilnehmenden Hunde ist 15 Monate.
  4. Für jeden teilnehmenden Hund muss die jeweilige HD-Auswertung (siehe IX 1a), das vWD Zertifikat (siehe IX 4) und der jeweilige ZTP-Bericht oder die HD-Auswertung der Elterntiere sechs Wochen vor dem Prüfungstermin bei der ZLBS vorliegen.
  5. Für im Ausland gezüchtete Dobermänner, deren Eigentümer ihren ständigen Wohnsitz in der BRD haben, müssen eine Zuchtbuchübernahme sowie eine ZTP Genehmigung von der Zuchtbuchstelle für die Teilnahme an einer ZTP vorliegen. (Anforderungen analog Zuchtbestimmungen DV e.V.). Fehlen die Nachweise, kann keine ZTP abgenommen werden. Ausnahmen sind nicht möglich!
  6. Für amerikanische Importhunde und Hunde, die amerikanische Elterntiere haben, muss eine Herz- und Blutuntersuchung vorliegen (Näheres auf Rückfrage bei dem für Zuchtangelegenheiten zuständigen Hauptzuchtwart des IDC)
  7. Es gelten die Teilnahmebestimmungen wie unter Punkt V. beschrieben.
  8. Die Teilnahme zur ZTP wird nur unbelasteten Hunde genehmigt.